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Welche Fahrgastrechte Busreisende haben, ergibt sich aus der EU-Verordnung Nr. 181/2011.
Dort sind geregelt die
- Rechte der Fahrgäste bei Annullierung und bei Verspätung der Abfahrt.
- Rechte von behinderten Menschen und Personen mit eingeschränkter Mobilität.
- Mindestanforderungen an Reiseinformationen.
- Rechte der Fahrgäste bei Personenschäden sowie bei Verlust oder Beschädigung von Gepäck im Falle eines Unfalls.